Wenn noch keine weitere Fremdsprache durchgehend 4 Jahre belegt wurde und/oder nicht mit ausreichend abgelegt wurde, muss eine weitere neueinsetzende Fremdsprache schriftlich belegt werden.
Es kann aber auch eine Fremdsprache aus der Sekundarstufe I fortgesetzt werden. Diese Fremdsprache muss ebenfalls schriftlich belegt werden.
Informationen zu den Fremdsprachen, die das GBG anbietet, finden Sie hier:
FRANZÖSISCH
LATEIN
RUSSISCH
SPANISCH