Mittelstufe
Kursthemen
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Nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler in die Mittelstufe über, die die Klassen 7-10 umfassen. Dabei wird an die pädagogische Arbeit der Erprobungsstufe angeknüpft, gleichzeitig müssen aber die entwicklungsbedingten Veränderungen, sozialen Reifeprozesse und wachsenden intellektuellen Anforderungen dieser Altersstufe im Besonderen berücksichtigt werden.
Die Mittelstufe bildet die Brücke von der Erprobungsstufe hin zur gymnasialen Oberstufe und schließlich zum Abitur. Daher muss sie zur Entwicklung von Lernkompetenzen beitragen, indem Kompetenzen wie Sach- und Methodenkompetenz, Kooperationskompetenz und kommunikative Kompetenz erworben werden, die selbstreflektiertes und selbstorganisiertes Lernen ermöglichen.
Unser Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler durch Beratung sowie durch Unterricht und Erziehung Instrumente an die Hand zu geben, die ihnen helfen, ihren Lernprozess eigenverantwortlich zu gestalten. Lernangebote zur individuellen Förderung sollen helfen, Lernschwächen zu beheben. Mindestens ebenso wichtig ist aber auch, dass man ihnen Angebote unterbreitet, mit denen sie ihre Stärken entsprechend ihrer Neigungen ausbauen können.
Ansprechpartner:
Petra Klein
Christian Imkamp
[mittelstufe.felixkleinstr@schule.duesseldorf.de]
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Wissen, was Recht ist:
Die Rechtskunde-AG am GBG
Seit dem Schuljahr 2023/24 bieten wir den Schülerinnen und Schülern des 10. Jahrgangs eine spannende Möglichkeit, sich im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft (AG) mit Rechtskunde auseinanderzusetzen. In Zusammenarbeit mit dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird dieser Unterricht von Herrn Dr. Litzke, einem erfahrenen Richter, geleitet.
Ziel dieser AG ist es, den Schülerinnen und Schülern grundlegende Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten zu vermitteln. Dabei geht es um das Strafrecht, Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Verwaltungsrecht. Der Unterricht ergänzt den Politikunterricht und ermöglicht, den Schülerinnen und Schülern, elementare juristische Zusammenhänge zu verstehen, die ihre Interessen und ihren Erfahrungsbereich berühren.
Die Rechtskunde-AG findet im ersten Halbjahr nach den Herbstferien statt und umfasst insgesamt 12 Doppelstunden. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Teilnehmeranzahl ist auf ca. 15 Schülerinnen und Schüler beschränkt.