Mittelstufe
Kursthemen
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Nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler in die Mittelstufe über, die die Klassen 7-10 umfassen. Dabei wird an die pädagogische Arbeit der Erprobungsstufe angeknüpft, gleichzeitig müssen aber die entwicklungsbedingten Veränderungen, sozialen Reifeprozesse und wachsenden intellektuellen Anforderungen dieser Altersstufe im Besonderen berücksichtigt werden.
Die Mittelstufe bildet die Brücke von der Erprobungsstufe hin zur gymnasialen Oberstufe und schließlich zum Abitur. Daher muss sie zur Entwicklung von Lernkompetenzen beitragen, indem Kompetenzen wie Sach- und Methodenkompetenz, Kooperationskompetenz und kommunikative Kompetenz erworben werden, die selbstreflektiertes und selbstorganisiertes Lernen ermöglichen.
Unser Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler durch Beratung sowie durch Unterricht und Erziehung Instrumente an die Hand zu geben, die ihnen helfen, ihren Lernprozess eigenverantwortlich zu gestalten. Lernangebote zur individuellen Förderung sollen helfen, Lernschwächen zu beheben. Mindestens ebenso wichtig ist aber auch, dass man ihnen Angebote unterbreitet, mit denen sie ihre Stärken entsprechend ihrer Neigungen ausbauen können.
Ansprechpartner:
Petra Klein
Christian Imkamp
[mittelstufe.felixkleinstr@schule.duesseldorf.de]
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Nachprüfung
Eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler kann - erstmals am Ende der Klasse 7 - eine Nachprüfung ablegen, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" die Versetzungsbedingungen erfüllt werden.
Eine Nachprüfung ist ferner zulässig, um nachträglich einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erlangen. Auch hier kommt es darauf an, ob die Voraussetzungen in einem Fach nur um eine Notenstufe verfehlt wurden. Nicht zulässig ist eine Nachprüfung, um einen Ausgleich oder einen gleichwertigen Abschluss zu erreichen.
Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt. Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Stoffbereich des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist. Bei einem Fach mit schriftlichen Arbeiten hat die Nachprüfung einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil. In einem Fach ohne Klassenarbeiten wird die Schülerin oder der Schüler mündlich geprüft. Eine schriftliche Prüfung dauert ebenso lange wie eine Klassenarbeit. Eine mündliche Prüfung dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
Wer die Nachprüfung bestanden hat, erhält ein neues Zeugnis mit einer im Fach der Nachprüfung um eine Notenstufe verbesserten Note.
Eine Nachprüfung ist gemäß § 42 Abs. 3 Nr. 1 APO-S I nicht in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 (§ 28) möglich. Gegen die Entscheidung, dass eine Nachprüfung für nicht bestanden erklärt wird, kann bei der Schule Widerspruch eingelegt werden.