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    Um die Belastung für die Schülerinnen und Schüler zu reduzieren bzw. besser zu verteilen ohne die Anforderungen herabzusetzen, werden im Kollegium folgende Vereinbarungen getroffen:  

    Gemeinsame Vereinbarungen/Grundsätze zu den Hausaufgaben

    Wir erteilen Hausaufgaben, die nachvollziehbar aus dem Unterricht erwachsen und beziehen sie wieder in den Unterricht ein. Sie stehen immer im Zusammenhang zum vorherigen oder nachfolgenden Unterricht. 

    Wir stellen Hausaufgaben so, dass sie von unseren Schülerinnen und Schülern selbstständig ohne fremde Hilfe erstellt werden können. 

    Wir stellen Hausaufgaben, die in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. 

    Wir würdigen die angefertigten Hausaufgaben, vor allem umfassende schriftlich verfasste Hausaufgaben, angemessen und berücksichtigen sie im Rahmen der „sonstigen Leistungen“ bei der Notengebung. 

     

    Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: 

    • für die Klassen 5 bis 7 in 60 Minuten 
    • für die Klassen 8 bis 9 in 75 Minuten 

     

    Sie dürfen nicht für den nächsten Tag erteilt werden, sofern am Nachmittag Unterricht stattfindet. 

     

    Hausaufgaben dürfen nicht erteilt werden: 

    über Ferientage von Samstag zum darauffolgenden Montag (Feiertage fallen unter dieselbe Regelung).